Ausbildung für Berufskraftfahrer
Um gewerblich fahren zu dürfen, reicht der Erwerb des Führerscheines allein nicht mehr aus.
Seit 10.9.2008 (Bus, Fahrerlaubnisklasse D) und 10.9.2009 (Lkw, Fahrerlaubnisklasse C), unabhängig von den Anhängern, muss neben dem Führerscheinerwerb eine zusätzliche Qualifikation erworben werden mit anschließender IHK-Prüfung.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Grundqualifikation für Klasse C (Mindestalter 18 Jahre)
- beschleunigte Grundqualifikation von 140 Stunden zu jeweils 60 Min. für Klasse C1 (Mindestalter 18 Jahre) und für Klasse C (Mindestalter 21 Jahre)
Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein bereits vorher erworben haben, sind dazu verpflichtet, eine Weiterbildung zu absolvieren. Weitere Informationen darüber gibt es hier! Für weitere Informationen und aktuelle Angebote stehen wir jederzeit zur Verfügung!
Wir sind die einzige Fahrschule im Landkreis Cham, die für AZAV-Maßnahmen zertifiziert ist, d.h. wir dürfen die Bildungsgutscheine annehmen und Euch natürlich ausbilden. Für Euch bedeutet das, kürzere Wege und Zeitersparnis.