Führerscheinklasse B 197
Infos zum Führerscheinerwerb der Klasse B ab 01.04.2021 (B197)
Der Gesetzgeber ermöglicht ab 01.04.2021 die praktische Fahrprüfung der Klasse B auch auf Automatikgetriebe (neben Schaltgetriebe) abzulegen. Diese Art von Ausbildung bieten wir auch an. Der Entschluss, auf welchem Getriebe die Prüfung abgelegt werden will, muss bei der Antragsstellung der Führerscheinbehörde mitgeteilt werden.
Beim Erwerb des Führerscheines der Klasse B gibt es mehrere Möglichkeiten:
a) Führerscheinerwerb und praktische Prüfung auf Automatikgetriebe
- die Schlüsselzahl „78“ wird in den Führerschein eingetragen
- ich darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren
b) Führerscheinerwerb mit Automatik- und Schaltgetriebe, praktische Prüfung mit Automatikgetriebe
- Führerschein wird mit Schlüsselzahl „197“ ausgestellt (Evaluation). Dieser Führerschein ist europaweit gültig, egal mit welchem Getriebe ich fahre
- Um die Schlüsselzahl „197“ zu erhalten, sind mindestens zehn Fahrstunden auf Schaltgetriebe und ein 15-minütiger Test durch den Fahrlehrer auf Schaltgetriebe vorgeschrieben. Diese erfolgreiche Testfahrt muss durch die Fahrschule bestätigt werden.
Der Gesetzgeber verlangt von den Fahrschulen folgendes:
„Durch diese beiden Komponenten weist der Fahrschüler nach, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist“.
Der Hintergrund dieser Regelung war folgender (Auszug aus Verkehrsministerium):
„Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeugen in den Fahrschulen gefördert wird“.
c) Führerscheinerwerb nur auf Schaltgetriebe
- Man darf alle Getriebearten fahren, ohne Beschränkung (wie bisher)
Diese Regelung mit „B197“ wird bis ca. 2025 Bestand haben (Aussage Fahrlehrerverband).
Es können aber auch Probleme auftreten. Folgendes Fallbeispiel:
Führerscheinerwerb Klasse B mit Möglichkeit b). Mit 22 Jahren möchte der Bewerber den Eintrag „197“ aus dem Führerschein ausgetragen haben oder er möchte auf eine andere Klasse (BE, C1, C oder CE) erweitern. Um den Eintrag „197“ austragen zu lassen, ist eine praktische Prüfung beim TÜV erforderlich. Bei einer Erweiterung würde man den Automatikeintrag „78“ bekommen, d.h. ich darf nur Fahrzeuge in diesen Klassen mit Automatikgetriebe fahren. Um diese „78“ nicht eingetragen zu bekommen, muss ich eine praktische Prüfung auf Schaltgetriebe ablegen (entweder BE, B, C1, C). Speziell im LKW-Bereich wird es dann keine Fahrzeuge mehr mit Schaltung geben, wo ich die Prüfung ablegen könnte.
Unsere Empfehlung:
Führerscheinerwerb weiterhin auf einem Schaltgetriebe, außer ich bin mir sicher, dass ich nur Automatikfahrzeuge fahren werde und keine weiteren Klassen ich mehr erwerbe. So bleiben mir alle Möglichkeiten offen. Sollte es sich während der Ausbildung heraus stellen, dass man mit Schaltgetriebe nicht zurechtkommt, dann kann man während der Ausbildung immer noch auf Automatik wechseln.
Auf die Zweiradklassen hat dies keinen Einfluss!
Bitte fragen Sie nach, wir beraten Sie gerne!
Eure BAYERN-DRIVE Fahrschule GmbH